Umdeutung eines kirchlichen Aufbruchs? Weitere Runde im Streit um das Erbe des Konzils!

von  Heinz-Theo und Norbert Arntz, Kleve

Ein „Jahr des Glaubens“ hat Papst Benedikt XVI. mit dem Motu proprio „Porta fidei“ ausgerufen. Es soll am 11. Oktober 2012, dem 50. Jahrestag der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils, beginnen (vgl.http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/motu_proprio/documents/hf_ben-xvi_motu-proprio_20111011_porta-fidei_ge.html ).

Die vatikanische Glaubenskongregation hat am 06. Januar 2012 durch eine „Note mit pastoralen Hinweisen“ das Jahr des Glaubens intentional und inhaltlich näher umrissen.
(vgl.http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20120106_nota-anno-fede_ge.html )

Liest man die beiden vatikanischen Veröffentlichungen genau, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein weiteres Mal der Aufbruch umgedeutet werden soll, den das II. Vatikanische Konzil auf der Ebene der Weltkirche einleiten wollte.

Entscheidend für diesen Eindruck ist die Tatsache, dass die Erinnerung an den 50. Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils eng gekoppelt wird an den 20. Jahrestag der Veröffentlichung des Römischen Weltkatechismus. In den praktischen Hinweisen zur Durchführung des „Jahres des Glaubens“ wird dem Weltkatechismus eine deutlich profiliertere Stellung eingeräumt als einer erneuten Lektüre der Konzilsdokumente. Der Katechismus wird als eine „authentische Frucht des II. Vatikanums“ vorgestellt. Außer Betracht bleibt bei dieser Interpretation, dass der „Römische Weltkatechismus“ die Aussagen des Vatikanum II monologisch auf das Selbstverständnis der katholischen Kirche engführt. Das II. Vatikanum hatte in seinen Dokumenten darüber hinaus ein Dialogangebot an unterschiedliche Gesprächspartner formuliert.

Der Eindruck einer Umdeutung verstärkt sich noch, wenn man bedenkt, dass in beiden Dokumenten „das rechte Verständnis des II. Vatikanischen Konzils“ reklamiert und der Katechismus als entscheidendes Hilfsmittel „zu dessen Annahme“ dargestellt wird. Schon in seiner Rede an das Kardinalskollegium vom 22. Dezember 2005 hatte Papst Benedikt diese Interpretationslinie vorgegeben. Er gibt darin seine Absicht zu erkennen, die Intentionen des Vatikanum II in seinem Sinne zu kanalisieren.
Die Argumentation des Papstes ähnelt jener, die der Professor Ratzinger im Epilog seiner „Theologische(n) Prinzipienlehre“ ( Donauwörth in 2. Auflage 2005) schriftlich niedergelegt hat. Dort finden sich zwei Beiträge, in denen Ratzinger eine „Bilanz der Nachkonzilszeit“ nach 10 Jahren und eine Bewertung der „Rezeption des II. Vatikanischen Konzils“ bezogen auf die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ vornimmt – ( im Folgenden als Epilog zitiert). Was in der Ansprache des Papstes vom 22. Dezember 2005 vieldeutig umschrieben wird, gewinnt konkretes Profil, wenn man es auf dem Hintergrund des Epilogs liest, den der Professor Ratzinger formuliert.

Die „Hermeneutik der Diskontinuität“ beschreibt Benedikt XVI. in der Ansprache vom 22. Dezember 2005 mit folgenden Worten:

„Die Hermeneutik der Diskontinuität birgt das Risiko eines Bruches zwischen vorkonziliarer und nachkonziliarer Kirche in sich. Ihre Vertreter behaupten, dass die Konzilstexte als solche noch nicht wirklich den Konzilsgeist ausdrückten. Sie seien das Ergebnis von Kompromissen, die geschlossen wurden, um Einmütigkeit herzustellen, wobei viele alte und inzwischen nutzlos gewordene Dinge mitgeschleppt und wieder bestätigt werden mussten. Nicht in diesen Kompromissen komme jedoch der wahre Geist des Konzils zum Vorschein, sondern im Elan auf das Neue hin, das den Texten zugrunde liege: nur in diesem Elan liege der wahre Konzilsgeist und hier müsse man ansetzen und dementsprechend fortfahren. Eben weil die Texte den wahren Konzilsgeist und seine Neuartigkeit nur unvollkommen zum Ausdruck brächten, sei es notwendig, mutig über die Texte hinauszugehen und dem Neuen Raum zu verschaffen, das die tiefere, wenn auch noch nicht scharf umrissene Absicht des Konzils zum Ausdruck bringe. Mit einem Wort, man solle nicht den Konzilstexten, sondern ihrem Geist folgen.“

Ein inhaltlich gleicher Abschnitt lautet im Epilog des Professors Ratzinger:

„Eine Auslegung des Konzils, die dessen dogmatische Texte nur als Präludien eines noch unfertigen Konzilsgeistes versteht, das Ganze lediglich als Weg zu „Gaudium et spes“ ansieht und diesen Text nur als Auftakt einer geradlinigen Fortführung zu immer weiterer Verschmelzung mit dem betrachtet, was sich Fortschritt nennt – eine solche Auslegung steht nicht nur im Widerspruch zu dem, was die Konzilsväter selbst wollten und meinten, sie wird durch den Gang der Ereignisse ad absurdum geführt. Wo der Geist des Konzils gegen sein Wort gewendet und lediglich vage aus der auf die Pastoralkonstitution zulaufenden Entwicklung destilliert wird, gerät dieser Geist zum Gespenst und führt ins Sinnlose.“ ( a.a.O. S. 408)

Diese Darstellung wirkt wie eine Karikatur des konziliaren Willensbildungsprozesses von den ersten Vorlagen bis zu den letzten Beschlusstexten. Darüberhinaus vernachlässigt sie den paulinischen Einspruch „der Buchstabe tötet, der Geist macht lebendig“(2 Kor 3,6b). Und schließlich werden auch die Vertreter einer solchen Einschätzung nicht konkret benannt.

Zur „Hermeneutik der Reform“ greift Benedikt zwei Reden der Konzilspäpste auf: Er zitiert einige Sätze aus der Eröffnungsrede Johannes XXIII. vom 11. Oktober 1962, in denen er die „Hermeneutik der Reform“ unmissverständlich ausgedrückt sieht und verweist auf die Abschlussrede Pauls VI. vom 7.12.1965, die er aber nicht näher zitiert.
Zusammenfassend kennzeichnet er die Reform, die das Vatikanum II vollzog, wie folgt:

„Das Konzil musste das Verhältnis von Kirche und Moderne neu bestimmen. … Man könnte sagen, dass sich drei Fragenkreise gebildet hatten, die jetzt, zur Zeit des Zweiten Vaticanums, auf eine Antwort warteten. Vor allem war es notwendig, das Verhältnis von Glauben und modernen Wissenschaften neu zu bestimmen; das galt übrigens nicht nur für die Naturwissenschaften, sondern auch für die Geschichtswissenschaft … Zweitens musste das Verhältnis von Kirche und modernem Staat neu bestimmt werden, einem Staat, der Bürgern verschiedener Religionen und Ideologien Platz bot, sich gegenüber diesen Religionen unparteiisch verhielt und einfach nur die Verantwortung übernahm für ein geordnetes und tolerantes Zusammenleben der Bürger und für ihre Freiheit, die eigene Religion auszuüben. Damit war drittens ganz allgemein das Problem der religiösen Toleranz verbunden – und das verlangte eine Neubestimmung des Verhältnisses von christlichem Glauben und Weltreligionen. Angesichts der jüngsten Verbrechen, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft geschehen waren, und überhaupt im Rückblick auf eine lange und schwierige Geschichte musste besonders das Verhältnis der Kirche zum Glauben Israels neu bewertet und bestimmt werden. […] Es ist klar, dass in all diesen Bereichen, die in ihrer Gesamtheit ein und dasselbe Problem darstellen, eine Art Diskontinuität entstehen konnte und dass in gewissem Sinne tatsächlich eine Diskontinuität aufgetreten war. Trotzdem stellte sich jedoch heraus, dass, nachdem man zwischen verschiedenen konkreten historischen Situationen und ihren Ansprüchen unterschieden hatte, in den Grundsätzen die Kontinuität nicht aufgegeben worden war – eine Tatsache, die auf den ersten Blick leicht übersehen wird. Genau in diesem Zusammenspiel von Kontinuität und Diskontinuität auf verschiedenen Ebenen liegt die Natur der wahren Reform. [ …] Man musste lernen, zu akzeptieren, dass bei solchen Entscheidungen nur die Grundsätze den dauerhaften Aspekt darstellen, wobei sie selbst im Hintergrund bleiben und die Entscheidung von innen heraus begründen.“

Eine solch platonische Geschichtsdeutung macht nicht nur die Diskontinuitäten unsichtbar, sondern auch die stets neue Umkehr der Kirche aus ihrer selbstverschuldeten Verstrickung in die Herrschaftsverhältnisse der Welt („ecclesia semper reformanda“) unnötig.

Was Benedikt mit seiner Unterscheidung zwischen den beiden Hermeneutiken intendiert, lässt sich genauer ablesen an der Einschätzung, die Ratzinger im Epilog zur Wirkungsgeschichte der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ ausführt:

„Von allen Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils war zweifellos die Pastoralkonstitution „Über die Kirche in der Welt von heute“(Gaudium et spes) der schwierigste und neben der Liturgiekonstitution sowie dem Ökumenismusdekret auch der folgenreichste. Er tritt in seiner Gestalt und in der Richtung seiner Aussage am meisten aus der bisherigen Konzilsgeschichte heraus und lässt insofern auch mehr als alle anderen Texte die besondere Physiognomie des letzten Konzils sichtbar werden. So wurde er denn auch nach Konzilsende immer mehr als dessen eigentliches Vermächtnis angesehen; nach dem Gärungsprozess dreier Jahre schien hier endlich sein eigentliches Wollen durchgebrochen zu sein und Gestalt gefunden zu haben. Das Zwielicht, das bis zur Stunde über der rechten Sinngebung des Vatikanum II liegt, hängt mit solchen Diagnosen und insofern mit diesem Dokument zusammen. […]
In der Breite dieses Textes ist es trotz mancher Unzulänglichkeiten gelungen, das Erbe der Tradition so zu reinigen und zu vertiefen, dass es ohne Verkürzungen im Wesentlichen gerade inmitten der Fragen von heute neu in seinem Anspruch wie in seiner Verheißung zur Geltung kommt. Was aber an diesem Text so wirksam wurde, war nicht die inhaltliche Summe, die ganz auf der Linie der kirchlichen Überlieferung verbleibt und deren Möglichkeiten ausschöpft; es war vielmehr die allgemeine Intention des Aufbruchs, die sich hauptsächlich im „Vorwort“ niedergeschlagen hatte. (a.a.O S. 395 f.)…
Erst eine sorgfältige Untersuchung der unterschiedlichen Art und Weise, in der in den verschiedenen Teilen der Kirche die Annahme der Neuzeit vollzogen war, könnte das komplizierte Ursachengeflecht entwirren, das hinter der Gestaltwerdung der Pastoralkonstitution steht, und erst so könnte auch das Drama ihrer Wirkungsgeschichte durchsichtig werden. Begnügen wir uns hier mit der Feststellung, dass der Text die Rolle eines Gegensyllabus spielt und insofern den Versuch einer offiziellen Versöhnung der Kirche mit der seit 1789 gewordenen neuen Zeit darstellt. Erst diese Einsicht erklärt einerseits den Getto-Komplex, von dem eingangs die Rede war; erst sie lässt andererseits den Sinn dieses merkwürdigen Gegenüber von Kirche und Welt verständlich werden: mit „Welt“ ist im Grunde der Geist der Neuzeit gemeint, dem gegenüber sich das kirchliche Gruppenbewusstsein als ein getrenntes Subjekt erfuhr, das nun nach heißem und kaltem Krieg auf Dialog und Kooperation drängte.“  ( S. 399 f. )

Die wechselvolle Geschichte der Rezeption des Vatikanum II ist noch nicht geschrieben. Die heutige Stagnation in der Kirche ist jedoch zu einem nicht geringen Anteil dem nachkonziliaren Revisionismus anzulasten. Eine Kette römischer Dokumente seit 1967 zielte auf eine Retusche der unleugbaren Veränderungen ab, die im Erscheinungsbild der nachkonziliaren Kirche verglichen mit der vorkonziliaren erfahrbar wurden. Das „Subjekt Kirche“ hatte zu dem Mut gefunden, durch einschneidende Reformen die Attraktivität des Evangeliums von Jesus, dem Gesandten Gottes heutig zu justieren (aggiornamento). Dieser Mut ist bis heute unüberhörbar aus den Worten Johannes XXIII. zur Eröffnung des II. Vatikanums am 11.Oktober 1962 klar zu entnehmen – trotz aller Umdeutungsversuche. Und er prägt – trotz aller Konterkarierungen – immer noch die Dokumente des Vatikanum II. Dieser Mut ist einer ängstlichen Bestandswahrung im Dienste einer zweifelhaften Kontinuität gewichen, die auf allen Ebenen der Kirche heftige Konflikte provoziert hat. Konfliktiv wirkt auch, wenn Papst Benedikt den theologisch diskussionswürdigen Thesen des Professors Ratzinger lehramtliche Qualität im „ordentlichen Lehramt“ des Papstes zuspricht. Die Dokumente zum „Jahr des Glaubens“ setzen diese unrühmliche Tendenz unzweideutig fort. Das Konzilsgedenken vieler Gruppen und Gemeinden in den nächsten Jahren jedoch wird sich von dieser vatikanischen Strategie erheblich unterscheiden.